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Bürgermeister Künz wirbt für gemeinsames "Energieleitbild"
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Hess. Gemeindeordnung durch die Regierungsfraktionen von CDU und FDP wird für die Städten und Gemeinden in Hessen in einigen Belangen zu größerer Flexibilität, Effizienz und Bürgernähe führen. Doch nicht alle Wünsche der kommunalen Vertreter konnten umgesetzt werden, aber doch einiges, das zur Modernisierung der Hess. Gemeindeordnung beiträgt, meint CDU-Kreisvorsitzender Ulrich Künz in einer Pressemitteilung.
Eine besondere Bedeutung hat für den CDU-Kommunalpolitiker die Änderung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung. Durch die Novellierung wird der Aufbruch des hessischen Energiegipfels aufgegriffen und es den Kommunen künftig leichter möglich sein, sich im Bereich der erneuerbaren Energien wirtschaftlich zu betätigen. Das neue Energiekonzept Deutschlands sowie das Hess. Energiekonzept, welche im breiten gesellschaftlichen Konsens entwickelt wurden, eröffnet nach Einschätzung von Ulrich Künz den Kommunen außergewöhnliche neue Perspektiven. Dezentralität und kommunale Verantwortung erhalten einen völlig neuen Stellenwert.
Die CDU des Vogelsbergkreises fordert daher alle Beteiligten auf, dies als Chance für mehr kommunale Selbstverwaltung, für mehr kommunales Engagement und Handeln, für mehr Bürgerbeteiligung zu nutzen. Die CDU setzt sich deshalb dafür ein, „Energieleitbilder“ gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln und durch die Vertretungskörperschaften zu beschließen.
Der gesellschaftliche Konsens zum Ausstieg aus der Atomkraft muss zu einem gemeinschaftlichen positiven kleinteiligen Handlungsrahmen werden, damit in jeder Kommune der Beitrag zum Gelingen sichtbar wird.
Wer den Atomausstieg befürwortet, aber gleichzeitig die Windräder oder die Energieleitungen verhindern will, darf gesellschaftlich keinen Erfolg bekommen, so Künz.
Die Änderung der Hess. Gemeindeordnung habe sich angesichts der entgegengesetzten Interessen der privatwirtschaftlichen Unternehmer und der Kommunen als nicht einfach erwiesen. Der durch die Hess. Landesregierung gefundene Kompromiss, der zum Vergleich zum bisher geltenden Recht eine Öffnung darstellt und den Kommunen Möglichkeiten bietet, die in der Form bisher nicht bestanden.
Bis zu 50 % können Kommunen sich im Bereich der thermischen Energien durch Erzeugen, Speichern und Einspeisen betätigen, wenn sie einen privaten Partner finden, der sich entsprechend beteiligt. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich z.B. im Rahmen von Genossenschaften, gemeinsam mit der Kommune engagieren. Findet sich kein Dritter, so kann die Kommune auch bis zu 100 % aktiv werden. Das bisher geltende Subsidiaritätsprinzip, das eine Betätigung der Kommunen nur dann zugelassen hat, wenn kein Dritter zur Verfügung stand, der die Aufgaben ebenso gut und wirtschaftlicher hätte erfüllen können, gilt somit nicht mehr.
Dies ist eine deutliche Abkehr vom vorher geltenden strikten Subsidiaritätszwang, so Künz. Für den nicht unerheblichen Teil der bisher bereits schon energiewirtschaftlich tätigen Kommunen, die Bestandschutz haben, wie z.B. die Stadt Kirtorf mit ihrem Eigenbetrieb „erneuerbare Energien“, ändert sich nichts. Diese Neuregelungen können nach Einschätzung der CDU des Vogelsbergkreises insgesamt das Engagement der Kommunen zur energiewirtschaftlichen Betätigung erleichtern und den Aufbruch zur Nutzung erneuerbaren Energien fördern.
CDU Newsticker
Termine
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Fre, 25. Mai 2012 17:00
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Jugend, Gesundheit und Soziales und dem Jugendhilfeausschuss -
Fre, 25. Mai 2012 19:30
"Hessen mit Energie gestalten" - Infoveranstaltung mit Staatsministerin Lucia Puttrich und Peter Stephan -
Die, 29. Mai 2012 19:30
Infoveranstaltung "Windkraftanlagen im Vogelsbergkreis"


