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CDU Kreisvorsitzender Ulrich Künz:

“Einschränkung der Pendler-Pauschale muss mit sofortiger Wirkung korrigiert werden“

CDU-Kreisvorsitzender Urich Künz hat sich unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dafür ausgesprochen, die bis einschließlich 2006 geltende Entfernungspauschale wieder in Kraft zu setzen. Die Einschränkung der Pendler-Pauschale ab Beginn des Veranlagungszeitraums 2007 muss korrigiert werden, so der CDU-Politiker,  da sich die der seinerzeitigen Entscheidung zugrunde liegenden Verhältnisse entscheidend geändert haben. Nach Auffassung von Künz seien durch diese Maßnahme in besonderer Weise Arbeitnehmer, die im ländlichen Raum ihren Wohnsitz haben und mit dem Auto – meist mangels zumutbarer Verbindungen mit Verkehrsmitteln – weite Anfahrtswege zur Arbeitsstätte zurücklegen müssen, entlastet worden. Zudem befinden sich seit Januar dieses Jahres die Preise für Diesel und Superbenzin in einer steilen Aufwärtsbewegung. Superbenzin ist seit November 2006 um 23 Prozent und allein seit Januar 2008 um 8 Prozent teuerer geworden; Diesel ist seit November 2006 um 35 Prozent und allein seit Januar 2008 um 16 Prozent teurer geworden. Die Energiesteuer auf diese beiden Produkte blieb im Betrachtungszeitraum unverändert, aber die preisabhängige Mehrwertsteuer habe dem Fiskus erhebliche zusätzliche Einnahmen auf Grund der Energiepreissteigerungen verschafft, meinte Künz weiter. Abhängig vom Anteil der nicht vorsteuerabzugsberechtigten Verbraucher können die Mehreinnahmen eine Größenordnung erreichen, die die mit der Wiedereinführung der Entfernungspauschale verbundenen Steuerausfälle weitgehend ausgleichen. Das Argument der Nichtfinanzierbarkeit der Wiedereinführung der Entfernungspauschale, wie  von einigen Bundespolitikern diskutiert, ist daher, so der CDU-Kreisvorsitzende, nicht stichhaltig.

Pressemitteilung

01.08.2008