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Ulrich Künz (CDU) begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Als einen guten Tag für 16 Millionen Pendler in der Bundesrepublik hat der CDU-Kreisvorsitzende Ulrich Künz das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bewertet, in dem das oberste deutsche Gericht die Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt hat.

Die Regelung, die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer anzurechnen, habe vor allem Arbeitnehmer finanziell getroffen, erklärte Künz. Mehrfach wurde aus unserem Kreisverband die Forderung gestellt eine politische Entscheidung für die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale zu treffen und nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu warten. Diese Warnungen wurden leider nicht ausreichend wahrgenommen.  Nun habe das  Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil dem Versuch, Haushaltskonsolidierung einseitig auf Kosten der Arbeitnehmer durchzuführen, eine deutliche Abfuhr erteilt. Eine solche Regelung widerspreche, wie es das Gericht festgestellt habe, elementaren Forderungen der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung. „Nun gilt die alte Pendlerpauschale wieder – das ist ein schönes Weihnachtsgeschenk auch für die vielen tausend Pendler im Vogelsbergkreis und ein Beitrag zur Belebung der Konjunktur“, so der CDU-Kreisvorsitzende abschließend.

Pressemitteilung

09.12.2008