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Ulrich Künz: Erleichterung mit EKVO-Fristen
CDU-Kreisvorsitzender und Bürgermeister der Stadt Kirtorf Ulrich Künz hat sich positiv über die Neufassung der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) durch die Hess. Umweltministerin Lautenschläger (CDU) geäußert. Wie Künz hierzu weiter erklärte, sei die bisherige Abwassereigenkontrollverordnung zum 31.12.2009 ausgelaufen. Im Zusammenhang mit der anstehenden Neufassung sei es insbesondere auf der kommunalpolitischen Ebene zu vielen Gesprächen und Beratungen gekommen, wobei er mehrmals die Hess. Landesregierung aufgefordert habe, den berechtigten Interessen von Kommunen und Bürgern bei der Neufassung der Abwassereigenkontrollverordnung nachzukommen und praktikable und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu finden. Dabei stand insbesondere die Frage der Überprüfung der Zuleitungskanäle (Hausanschlüsse) zum öffentlichen Kanalnetz mit den enorme finanziellen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. Grundstückeigentümer im Mittelpunkt. Die Kommunalpolitiker hätten von Anfang an im Blick gehabt, dass keine unzumutbaren Belastungen für die Bürger in der Zukunft entstehen sollen. Deshalb sei auch unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände nunmehr eine Lösung entwickelt worden, die dem Schutz der Umwelt ebenso Rechnung trägt wie der praktikablen und angemessenen Umsetzung ohne zu großen bürokratischen Aufwand. Die neue Verordnung erhält deshalb nun folgende entscheidende Änderungen:
- Die Frist, in der die Hausanschlüsse erstmals überprüft werden müssen, wurde von 2015 (bestehendes Recht) auf das Jahr 2025 erweitert.
- Hausanschlüsse, die nach dem 1.1.1996 neu gebaut oder dauerhaft saniert wurden, gelten als erstmals überprüft und müssen daher erst in 30 Jahren (2040) erneut überprüft sein.
Es sei für ihn wichtig, dass für die Zuleitungskanäle kein Eigenkontrollbericht vom Eigentümer verlangt werde, so der Bürgermeister. Ergänzend zu diesen Regelungen für „private Zuleitungskanäle“ wurden bei den Regelungen für die öffentlichen Kanäle ebenfalls Erleichterungen in die EKVO aufgenommen, die insbesondere den Kommungen und über die Abwassergebühren letztlich auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Die Frist, bis zu der die derzeit laufenden Wiederholungsüberprüfungen durchgeführt sein müssen, wurde von 2015 auf das Jahr 2025 ausgedehnt. Künz ist davon überzeugt, dass mit diesen Regelungen eine sehr praktikable Lösung gefunden wurde. Gerade auch aus der Sicht der Vogelsberger Städte und Gemeinden ist durch die Verlängerung der Überprüfungsfristen und der Prüfungsintervalle mit einer deutlichen Entzerrung und damit einer bürokratischen und finanziellen Entlastung gegenüber dem Status Quo zu rechnen. Die Neufassung der EKVO wird in Kürze in Kraft treten.
21.07.2010
